Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Schritt 1

Step 1

Stammdaten

Dogs

Price

PaymentOption

Success

  • Gemeindeauswahl
    Auswahl Ihrer Gemeinde
  • Ihre Informationen
    Persönliche und Kontaktdaten
  • Hundeinformationen
    Daten des/der Hunde/s
  • Gebührenübersicht
    Übersicht der Gebühren
  • Bestätigung
    Vorgang bestätigen
  • Abschluss

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Amt Hüttener Berge
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee

Tel. 0 43 56 / 99 49 - 0
Fax. 0 43 56 / 99 49 - 70 00
E-Mail info@amt-huettener-berge.de
Homepage https://www.amt-huettener-berge.de

Ortschaft

Verwaltet durch Amt Hüttener Berge

Die Steuern für Groß Wittensee im Überblick

#

Nicht ermäßigt

Ermäßigt

1. Hund
60€
30€
2. Hund
100€
50€
3. Hund
120€
60€
Es gelten folgende Ermäßigungen
  • Hunde im Wachdienst
  • Zwingersteuer
  • Jagdgebrauchshunde
  • Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde eingesetzt werden
  • Abgerichtete Hunde, die von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden.
  • Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
  • Wachhunde